- Aufnahmebedingung vom Gymnasium aus ist das reguläre Versetzungszeugnis. Dazu kommen Profilberatungsgespräche und ggf. Feststellungsprüfungen für die Profile.
- Aufnahmebedingung von der Realschule aus ist das Versetzungszeugnis bzw. Halbjahreszeugnis mit einem Durschschnitt von 2,3 in den Kernfächern D,M,E. Dazu Beratungsgespräche wie unter Ziffer 1. Mit der mittleren Reife in den Aufbauzug ab Klasse 11 ist ein Durchschnitt von 3,0 in den Kernfächern erforderlich, wobei kein Fach schlechter sein darf als 4,0.
- Aufnahmebedingung von der Hauptschule aus ist das Versetzungszeugnis bzw. Halbjahreszeugnis mit einem Durschschnitt von 2,0 in den Hauptfächern D,M,E. Dazu die Beratungsgespräche wie unter Ziffer 1.
Werden die o.g. Zeugnisdurchschnitte nicht erreicht oder liegen Bewerbungen aus anderen Schularten vor, wird eine Aufnahmeprüfung hier im Haus durchgeführt. Bitte lassen Sie sich hierfür individuell von Herrn Gruber beraten.
In der Regel werden neue Schülerinnen und Schüler zu den Halbjahreswechseln oder Schuljahreswechseln aufgenommen.
Wichtig: für Übergange aus Waldorfschulen ist in jedem Fall eine Aufnahmeprüfung in den Fächern D,M,E erforderlich, ab Klasse 9 auch in Französisch. Wegen dieser Prüfungen sind Übergänge nur von Schuljahr zu Schuljahr möglich.